Winterdienst

Allgemeines zum Winterdienst
Die Pflicht zur Schnee- und Eisglättebeseitigung (Winterdienst), regelt sich aus den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen der regionalen Einsatzbereiche. Winterdienst ist Verkehrssicherungsdienst und seine Übertragung und Ausführung unterliegen behördlicher Zustimmung, Überwachung und Kontrolle. Die verwaltungstechnische Handhabung ist regional unterschiedlich.
Mit der Übertragung des Winterdienstes auf uns, übernehmen wir eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Bürger der Städte und Gemeinden, in denen wir tätig sind.
Unser verantwortlicher Aufgabenbereich ergibt sich aus der Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Strassenreinigung.

Wir übernehmen für Sie die volle Haftung
Unser Winterdienst wird ohne Datumsgrenzen innerhalb einer Saison ausgeführt, er beginnt demzufolge mit dem ersten Schneefall, bzw. der ersten Eisglättebildung und endet mit der Säuberung der von uns betreuten Objekte von Streugutresten am Ende einer Saison. Eine zwischenzeitliche Streugutaufnahme erfolgt nur auf den Grundstücken, bei denen uns auch die laufende Gehweg-, Strassen und Flächenreinigung obliegt.
Ihre Vorteile:
Die Beauftragung eines professionellen Hausmeisterservice zur Erledigung des Winterdienstes hat viele Vorteile, die alleine schon bei der Arbeitszeit des Winterdienstes klar auf der Hand liegen – bei Schneefall muss noch vor 7 Uhr morgens geräumt werden.
Durch unseren Winterdienst nehmen wir Ihnen folgende Belastungen ab:
- Früh aufstehen um noch vor der Arbeit in der Kälte Schnee zu schippen
- Wir tragen sämtliche Kosten für Werkzeug, Maschinen & Streugut
- Wir haften im Schadensfall zu 100%, Sie sind komplett aus dem Schneider